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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - AGB
[Stand: 01.04.2005]



1. Geltungsbereich

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamten Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.



2. Vertragsschluss

2.1. Unsere schriftlichen und mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens mit Annahme der von uns erbrachten Leistung zustande.

2.2. Vertragsbestandteil sind auch die Lizenzbedingungen der Hersteller, sofern den entsprechenden Produkten, insbesondere der Software, beiliegend. Mit dem Empfang der Produkte erkennt der Besteller die Geltung der Lizenzbedingungen der Hersteller an.



3. Gefahrübergang

3.1. Für den Besteller, der nicht Verbraucher ist, gilt: bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage oder Vernetzung gehen alle Gefahren mit Auslieferung auf den Besteller über. Gleiches gilt bei Versendung auf Wunsch des Bestellers, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder unser Haus zum Zwecke der Versendung verlassen hat.

3.2. Ist Aufstellung oder Montage oder Vernetzung vereinbart, wird die Lieferung durch uns betriebsfähig gemacht und übergeben. Alle Gefahren gehen mit der Übergabe der aufgestellten, montierten oder vernetzten Lieferungen an den Besteller über.

3.3. Wird die Versendung, Auslieferung, Montage, Vernetzung oder Übergabe aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert oder kommt der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, gehen alle Gefahren auf den Besteller über.



4. Lieferzeit, Nichtverfügbarkeit oder Unmöglichkeit

4.1. Für die Lieferzeit gilt der in unserer Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Liefergegenstände unser Haus oder das Werk verlassen haben oder deren Versandbereitschaft gemeldet ist.

4.2. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Setzt die Lieferung eine Mitwirkungshandlung des Bestellers notwendig voraus und erbringt dieser die Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum, den wir nach Mitwirkung des Bestellers zu Lieferung benötigen. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen im Falle von Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, wenn diese Hindernisse auf die Herstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes erheblichen Einfluss haben.

4.3. Bei Nichtverfügbarkeit einer Lieferung oder bei von uns nicht verschuldeter Unmöglichkeit der Leistung sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern wir den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit/Unmöglichkeit informiert und eine eventuell von diesem bereits geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet haben.



5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1. Unsere Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

5.2. Die Versandkosten trägt der Besteller.

5.3. Die Preise für unsere Leistungen gelten vier Monate ab Vertragsschluss. Ist die Leistung innerhalb der genannten Frist ohne unser Verschulden nicht erbracht worden, gelten die dann gültigen Preise. Beträgt die Preiserhöhung in diesem Fall mehr als vier Prozent, ist der Besteller berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der schriftlichen Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

5.4. Ist der Besteller in Zahlungsverzug, so hat er die geschuldete Zahlung zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt für Verbraucher 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Ist der Besteller kein Verbraucher liegt der Zinssatz bei 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

5.5. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig oder unbestritten sind.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zu deren vollständigen Bezahlung vor (Vorbehaltsware). Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, so behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

6.2. Erwirbt der Besteller die Vorbehaltsware in seiner Eigenschaft als Unternehmer, ist er berechtigt, diese im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet.

6.3. Im Falle des erlaubten oder auch unerlaubten Weiterverkaufs der Vorbehaltsware tritt uns der Besteller bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Fakturenbetrages (einschließlich MwSt.) ab.
Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller weiterhin ermächtigt, ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Jedoch werden wir von dieser Befugnis solange keinen Gebrauch machen, als der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Besteller vorliegt.

6.4. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist der Besteller verpflichtet, die gelieferte Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.

6.5. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen, steht uns ein dabei entstehender Miteigentumsanteil in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass uns ein unentgeltlich für uns zu verwahrender Miteigentumsanteil entsprechend dem Fakturenwert der Vorbehaltsware übertragen wird.

6.6. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller nicht gestattet. Bei Pfändungen oder anderweitigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen verpflichtet sich der Besteller uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention erforderlichen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Aufwendungen, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Bestellers.

6.7. Wir verpflichten uns, die voranstehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 20 % übersteigt.



7. Gewährleistung

7.1. Handelt der Besteller in seiner Eigenschaft als Unternehmer so gilt abweichend von den Gewährleistungsregeln des BGB Nachfolgendes als vereinbart:
- Erweist sich der Liefergegenstand oder eine sonst erbrachte Leistung nach unverzüglicher Untersuchung im Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme als mangelhaft und kommt der Besteller seiner Rügepflicht nach § 377 HGB nach, werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern bzw. eine mangelfreie Leistung erbringen.
- Der Besteller ist nur bei erheblichen Mängeln zu Minderung oder Rücktritt berechtigt
- Wir haften nicht für Sachmängel gebrauchter Liefergegenstände
- Die Gewährleistung wird nur für die Dauer von 6 Monaten übernommen

7.2. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher, wird klargestellt, dass die Beweislastumkehr des § 476 BGB nicht bei gebrauchten Liefergegenständen gilt.

7.3. Der Anspruch auf Schadensersatz ist gemäß Ziffer 8 beschränkt.

7.4. Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Besteller bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren als den in Rechnung gestellten Aufwand nachzuweisen.

7.5. Im Falle des Rücktritts hat sich der Besteller die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der bis zum Rücktritt gezogene Gebrauchsvorteil wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer des Liefergegenstandes berechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt dem Besteller als auch uns unbenommen.



8. Haftung

8.1. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, auch auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für sonstige Schäden, d.h. Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

8.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit wir/unsere einfachen Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sowie wesentliche Vertragspflichten oder das Leben, den Körper oder die Gesundheit fahrlässig verletzt haben. Sie gilt auch nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

8.3. Soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer einfachen Erfüllungsgehilfen beruht, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

8.4. Bei auf leichter Fahrlässigkeit beruhendem Verzug haften wir nur für den vorhersehbaren Verzögerungsschaden der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Wert der Lieferung/Leistung. Gleiches gilt für den Fall, dass der Besteller Schadensersatz statt der Leistung aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit verlangt.

8.5. Handelt der Besteller in seiner Eigenschaft als Unternehmer, so kann er bei einem von uns zu vertretendem Verzögerungsschaden eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verzögerung in Höhe von 0,5 %, im ganzen jedoch höchstens in Höhe von 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung verlangen, den er wegen der Verzögerung nicht nutzen kann. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung oder statt der Leistung, sind im Falle der Verzögerung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist, ausgeschlossen.

8.6. Handelt der Besteller in seiner Eigenschaft als Unternehmer, so haften wir bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit auf Schadensersatz in Höhe von 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit der Leistung nicht genutzt werden kann.

8.7. Wir können Fehler bei Software jeglicher Art nicht ausschließen. Wir haften deshalb nur für Software, soweit deren Nutzbarkeit im Sinne der Programmbeschreibung betroffen ist. Insbesondere ist der Besteller selbst dafür verantwortlich, dass sein PC die technischen Voraussetzungen für die Anwendung der Software erfüllt.

8.8. Für die Sicherung der Daten auf seinem PC ist jeder Besteller selbst verantwortlich.



9. Allgemeines

9.1. Nebenabreden sowie Ergänzungen oder Abweichungen des Bestellers bedürfen der Schriftform. Die Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

9.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

9.3. Auf die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

9.4. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Rechtsbeziehung ist Nürnberg vereinbart, sofern der Besteller nicht Verbraucher ist.


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