Mehr über SMC-B’s

Praxis- oder Institutionskarte / Elektronischer Praxisausweis (SMC-B)

SMC-B ist die Abkürzung für Security Module Card Typ B

Die Chipkarte sieht ähnlich aus wie eine aus dem Handy bekannte SIM-Karte. Sie wird in den Kartenleser eingesteckt.

Ausführliche Informationen zur SMC-B finden Sie z.B. auf der Seite der Bundesdruckerei: https://www.bundesdruckerei.de/de/Service-Support/Service/elektronischer-Praxisausweis-SMC

Die SMC-B kann bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Die Bestellseite finden Sie hier: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/

Die SMC-B erhält der Arzt per Einschreiben. Einige Tage später folgt ein Brief mit der dazugehörigen PIN. Damit kann der Arzt die SMC-B auf dem Antragsportal der Bundesdruckerei innerhalb von wenigen Augenblicken aktivieren. Folgen Sie hierzu insbesondere der Anleitung im PIN-Brief.

Eine wichtige Anlaufstelle zu dem Thema ist auch Ihre KZV, z.B. die KZVB: https://www.kzvb.de/zahnarztpraxis/die-digitale-zahnarztpraxis/online-rollout/

Der elektronische Praxisausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und kostet anfänglich € 480,00 netto / € 571,20 brutto. Die Folgekarte nach 5 Jahren ist günstiger und liegt bei € 390,00 netto / € 464,10 brutto.  Der Preis von 480 EUR netto bei der 1. Kartenbestellung enthält 90 EUR erstmalige Bereitstellung, die bei der Folgekarte nicht mehr anfällt. Genaue Preis- und Produktinformationen finden Sie auch hier:  https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Preisinformation_SMC-B.pdf